Man gönnt sich ja sonst nichts – neue Gewerbeabfallverordnung – GewAbfV
Service und Informationen gehören zum Leistungsspektrum der retrofabrica GmbH, bestimmt haben Sie selbst auch schon davon erfahren: Am 01.08.2017 tritt die überarbeitete Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) in Kraft. Die Änderungen betreffen Abfallerzeuger und Gewerbetreibende. Ziel der GewAbfV-Gesetzesänderung ist, die getrennte Sammlung von gewerblichen Siedlungsabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen, sowie deren stoffliche Verwertung zu intensivieren. So will der Gesetzgeber die Einhaltung der abfallrechtlichen Zielhierachie sicherstellen, die die Wiederverwendung und das Recycling (also die stoffliche Verwertung) von Abfällen gegenüber deren energetischer Verwertung als höherwertig betrachtet. Die neue Verordnung sieht hier für den Abfallerzeuger mehr und striktere Getrennthaltungs-, sowie… weiterlesen →